Die Aufgabe
Die Sicherheitsbewertung endet nicht mit der Entwicklung.
Fahrzeuge verbinden Hardware, Software und Kommunikationsschnittstellen. Nach Produktionsbeginn können neue Schwachstellen bekannt werden oder sich Angriffsmöglichkeiten verändern. Daraus entsteht eine organisatorische Aufgabe: Informationen müssen die zuständigen Fachbereiche erreichen und zu nachvollziehbaren Entscheidungen führen.
Mein Beitrag
An den Voraussetzungen für nachweisbare Cybersecurity mitarbeiten.
Während meiner Tätigkeit bei Volkswagen Group Services habe ich Aufgaben rund um ein Cyber Security Management System (CSMS) bearbeitet und am Aufbau sowie an der Weiterentwicklung entsprechender Prozesse mitgewirkt.
Der Schwerpunkt lag auf organisatorischen und regulatorischen Voraussetzungen. Die Arbeit mit Standards, Prozessen und unterschiedlichen Fachbereichen hat meinen technischen Hintergrund um die Perspektive eines regulierten Entwicklungsumfelds erweitert.
Diese Erfahrung bringe ich in die strukturierte Bearbeitung von Anforderungen und die Abstimmung zwischen Beteiligten ein. Die folgenden Erläuterungen beschreiben das Fachgebiet allgemein; sie sind keine Darstellung interner Verfahren oder einzelner Fahrzeugprojekte.
Fachliche Einordnung
Risiken bewerten. Maßnahmen belegen. Veränderungen verfolgen.
Die UN-Regelung Nr. 155 unterscheidet Anforderungen an das Managementsystem des Herstellers und an den Fahrzeugtyp. Das CSMS muss Entwicklung, Produktion und Postproduktion abdecken. Ein typbezogener Sicherheitsnachweis und funktionierende organisatorische Prozesse ergänzen sich.
- Risiken erkennenRelevante Bedrohungen, Schnittstellen und Abhängigkeiten betrachten.
- Entscheidungen treffenRisiken bewerten und geeignete Minderungsmaßnahmen auswählen.
- Wirksamkeit prüfenUmsetzung und geeignete Tests nachvollziehbar dokumentieren.
- Neue Erkenntnisse einordnenSchwachstellen und Vorfälle beobachten und die Bewertung aktualisieren.
Was ein CSMS mit der technischen Entwicklung verbindet
Die ISO/SAE 21434 beschreibt Cybersecurity Engineering für elektrische und elektronische Fahrzeugsysteme über deren Lebenszyklus. Sie gibt einen Rahmen für das Risikomanagement vor, ohne bestimmte Produkte oder Technologien festzuschreiben.
Für die praktische Umsetzung stellt sich damit beispielsweise die Frage, welche Annahmen einer Sicherheitsentscheidung zugrunde liegen: Welche Schnittstelle ist erreichbar? Welche Komponente wird als vertrauenswürdig vorausgesetzt? Wer liefert die Informationen zu einem zugelieferten Bauteil? Solche Abhängigkeiten müssen verständlich dokumentiert werden, damit eine spätere Änderung fachlich neu bewertet werden kann.
Die Norm unterstützt die technische Bearbeitung. Ihre Anwendung ist nicht mit einer Typgenehmigung nach UN R155 gleichzusetzen.
Warum Schnittstellen und Nachweise entscheidend sind
UN R155 berücksichtigt auch Abhängigkeiten zu Lieferanten und Dienstleistern. Ein Prozess muss deshalb klären, welche Informationen benötigt werden, wer sie bewertet und wie offene Fragen weiterverfolgt werden. Für die Zeit nach der Produktion sind die Beobachtung von Bedrohungen und die Reaktion auf neue Erkenntnisse wesentlich.
Ein allgemeines Beispiel: Eine neue Schwachstellenmeldung zu einer Komponente führt zunächst zur Prüfung, welche Fahrzeugvarianten betroffen sein könnten. Erst aus Einsatzkontext, vorhandenen Schutzmaßnahmen und Risikobewertung lässt sich ableiten, welche Reaktion angemessen ist. Eine Komponentenliste allein beantwortet diese Fragen noch nicht.
Die fachliche Herausforderung liegt im Zusammenspiel: Technische Erkenntnisse müssen eine zuständige Stelle erreichen; Prozessbeschreibungen müssen im konkreten Fall eine Entscheidung ermöglichen. Genau an dieser Verbindung werden Verantwortlichkeiten, Nachweise und verständliche Kommunikation relevant.
Fachliche Quellen
Öffentliche Grundlagen zur Einordnung des Themenfelds.
Persönlicher Einblick in meine damalige Tätigkeit. Die Darstellung enthält keine internen Abläufe, Unterlagen oder Projektfreigaben.